Donnerstag, 21. August 2014

nicht zu verkaufen ...

... und auch nicht zu mieten! Solche Transparente habe ich in Bogotá an vielen älteren Gebäuden gesehen. Allerdings ist mir das Wörtchen "no" - die spanische Verneinung - lange gar nicht aufgefallen. Aufgrund des baulichen Zustandes der Gebäude und mit einem europäischen Filter vor den Augen war ich lange davon überzeugt, dass es sich jeweils um Verkaufsobjekte handeln muss. Bei uns werden die Liegenschaften schliesslich auch beschildert, wenn sie zum Verkauf stehen. Dazu kommt, dass auch auf den Plakaten in Kolumbien eine Telefonnummer für eine prangt.

Erst nach einigen Tagen und beim genaueren Hinschauen habe ich bemerkt, dass mich meine Wahrnehmung beschissen hatte. Und diese Entdeckung verwirrte mich. Ich fand es doch sehr sonderbar, dass die Kolumbianer diejenigen Häuser anschreiben, welche nicht zu verkaufen sind! Mein Nachfragen bei den lokalen Arbeitskollegen hat mir dann aber Klarheit verschafft. Und die Kollegen waren ob meiner naiven Fragerei etwa gleichsam verwirrt, wie ich zuvor. Einmal mehr ein Lehrstück aus der Kategorie, dass die Lösung eines Rätsels zwar extrem plausibel sein kann, aber aufgrund von kulturellen Differenzen eben doch nicht naheliegend.

Man liess mich nämlich wissen, dass diese Beschilderungen dem Schutz der potenziellen Käufer dienen. Denn wären die Häuser nicht als unverkäuflich markiert, würden diese Objekte sofort von "vermeintlichen" Maklern verhökert, welche weder rechtmässige Besitzer der Liegenschaft sind, noch über einen offiziellen Auftrag zum Verkauf haben. Zweifelsohne ein gewieftes, wenn auch dreistes Businessmodell. Ok, das habe ich verstanden. Für mich bleibt also lediglich die Frage offen, ob auch der Rückkehrschluss zulässig ist und folglich alle nicht beschilderten Häuser zu kaufen sind? Aus Respekt und Nachsicht mit meinen Arbeitskollegen habe ich diese Frage aber nicht auch noch gestellt.

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